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Sportbootführerschein Binnen
 

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Geltungsbereich

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter unter Segel 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung), mit Antriebsmaschine 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)

  • „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ als Nachweis insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.

  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.

Praktische Ausbildung

In der Praxis-Ausbildung werden alle Fähigkeiten erlernt, die auch später für die praktische Prüfung erfoderlich sind:

  • Rettungsmanöver

  • Ablegen und Anlegen

  • Kursgerechtes Aufstoppen und Wenden auf engem Raum

  • Anlegen einer Rettungsweste

  • Manöverschallsignale und Knotenkunde

Theoretische Ausbildung

Die Mehrzahl unserer Lehrteams ist auch im "zivilen Beruf" als Dozent und Lehrer tätig, entsprechend arbeiten wir mit modernsten Lehrmitteln.

Im Theorie Unterricht versuchen wir euch bestmöglich auf die spätere Reise als Skipper vorzubereiten. 

Beim SBF Binnen gehören hierzu folgende Themen:

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  • Gesetzesgrundlagen

  • Knoten

  • Betonnung

  • Lichterführung

  • Vorfahrtsregeln

  • Schifffahrtszeichen

  • Seemannschaft

  • Wetter

  • Sicherheit

Prüfung

Um den SBF-Binnen zu erlangen, müssen Sie zwei Prüfungen ablegen, eine theoretische und eine praktische. 

Theoretische Prüfung:

"Nur Motor"​

Die theoretische Prüfung dauert 45 Minuten. Sie umfasst 7 Basis- und 23 spezifische Binnenfragen. Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie mindestens 5 von 7 Basisfragen und 18 von 23 spezifischen Binnenfragen korrekt beantworten.

"Segeln & Motor"

Die theoretische Prüfung dauert 60 Minuten. Sie umfasst 7 Basis- und 23 spezifische Binnenfragen und 7 spezifische Segel Fragen. Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie mindestens 5 von 7 Basisfragen , 18 von 23 spezifischen Binnenfragen  und 5 von 7 spezifischen Segelfragen korrekt beantworten.

Praktische Prüfung:

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel:

  • Pflichtmanöver: Anlegen unter Segeln, Ablegen unter Segeln, Rettungsmanöver unter Segeln

  • Sonstige Manöver: Segel setzen/bergen, Wenden/Halsen, Anluven/Abfallen, Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)

  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher Schotstek oder doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden)

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Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine:

  • Pflichtmanöver: Anlegen mit Antriebsmaschine, Ablegen mit Antriebsmaschine, Rettungsmanöver mit Antriebsmaschine

  • Sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/ Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)

  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine und unter Segel:

  • Alle Aufgaben für die Antriebsart, wobei die Knoten nur einmal mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und ihre Verwendung erklärt werden muss

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