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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Kurse, Törns & Camps der Segelschulzentrum Gehrlein GmbH (nachfolgend Segelschule Gehrlein genannt)

  1. Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung fällig und ist spätestens 7 Tage vor dem 1. Kurstag zu bezahlen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Gebühren enthalten. Lehrmaterial und die Prüfungsgebühren sind nicht in diesen Gebühren enthalten. Die Prüfungsgebühren werden von den zuständigen Behörden bzw. Prüfungsausschüssen von den Kandidaten direkt erhoben.

  2. Die Benutzung der Schiffe, Boote, Geräte, Simulatoren usw. ist in den Lehrgängen und Kursen enthalten.

  3. Eine Garantie für den Ausbildungserfolg kann von der Schule nicht übernommen werden.

  4. Eine Haftung für mitgebrachte oder mit an Bord genommene Gegenstände wird von der Schule nicht übernommen.

  5. Den Anweisungen des Kursleiters und des Schiffsführers, insbesondere in Fragen der Sicherheit, ist Folge zu leisten.

  6. Die Kursteilnehmer sind seitens der Segelschule Gehrlein nicht versichert. Die für die Benutzung der Unterrichtsräume erlassenen Bestimmungen sind ggf. zu beachten. Die Teilnehmenden besuchen die Kurse auf eigene Gefahr. Die Segelschule Gehrlein übernimmt keine Haftung für Unfälle, es sei denn, dass die Segelschule Gehrlein den Unfall der Person durch fahrlässige Pflichtverletzung, oder durch grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt hat.

  7. Stornokosten bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Kursbeginn 50% der Kursgebühr, bei späterem Rücktritt in Höhe der Kursgebühr.

  8. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Vereinbarungen davon unberührt bestehen.

  9. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden haben nicht stattgefunden.

  10. Auf Grund von Wetter, Witterung, Klima, Pegelstände o.ä. können sich Boote oder Standorte für die Praxisausbildung ändern.

  11. Sollte ein Theoriekurs, eine Praxisausbildung die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen nicht erreichen, enthält sich die Segelschule Gehrlein das Recht vor, den entsprechenden Kurs nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens eine Woche vorher benachrichtigt.

  12. Dem Hygienekonzept der Segelschule Gehrlein ist Folge zu leisten.

Gerichtsstand ist Heidelberg. Es gilt das deutsche Recht

Zusätzliche Bedingungen für Törns & Camps

  1. Mit der Anmeldung zu einem Törn / Camp wird eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig. Der Rest ist bis spätestens 8 Wochen vor Törn / Campbeginn zu begleichen.

  2. Der Törn- / Camppreis enthält keine Kosten für Bordverpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere, durch den Törn / Camp entstehenden Kosten. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die alle Teilnehmer außer dem Skipper einzahlen. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns / Camps wieder ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt. Nicht zum Leistungsangebot gehören Transfers, Flüge, Bahnfahrten und Unterkünfte

  3. Für die pünktliche Anreise ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Das Schiff wird zur vereinbarten Zeit durch die Segelschule Gehrlein zur Verfügung gestellt. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadenersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer gegenüber der Segelschule Gehrlein besteht nicht. Die Teilnahme an den von uns angebotenen Segeltörns & Camps geschieht auf eigene Gefahr. Es versteht sich, dass ein Segeltörn / Camp eine gute gesundheitliche Verfassung und die Fähigkeit zum Schwimmen voraussetzt. Den Anweisungen des Skippers an Bord ist unbedingt Folge zu leisten.

  4. Die Segelschule Gehrlein ist berechtigt vor Beginn von einem Törn / Camp zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluß nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere

    Unruhen, Streik hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Nichterreichen der für die Yachtbedienung notwendigen Teilnehmerzahl (vier
    Personen) unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

  5. Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren.

  6. Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann die Segelschule Gehrlein keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen. Kann auf Ausbildungstörns die Ausbildungsleistung bzw. eine abschließende Prüfung aus Gründen von schwerem Wetter, Flaute, technischen Problemen oder höhere Gewalt nicht erfüllt werden, so besteht kein Anspruch auf eine teilweise oder ganze Rückerstattung der Törngebühr. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

  7. Der Rücktritt eines Teilnehmers muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen einer Buchung ergeben sich folgende Kosten:

  8. Bei Stornierung des Törns / Camps bis zu 12 Wochen vor Törn- / Campbeginn 30% des Törn- / Camppreises
    Bei Stornierung des Törns / Camps bis zu 8 Wochen vor Törn- /Campbeginn 70% des Törn- /Camppreises

  9. Bei Stornierung des Törns / Camps weniger als 8 Wochen vor Törn- / Campbeginn 100% des Törn- / Camppreises.

  10. Stornierungskosten entfallen, wenn eine Ersatzperson gestellt wird, welche von der Segelschule Gehrlein akzeptiert werden muss, und im vollem Umfang in den Vertrag eintritt. Hierdurch kann die Segelschule Gehrlein den übrigen Törn- / Campteilnehmern garantieren, dass ein bereits bestätigter Törn / Camp auch weiterhin durchgeführt werden kann.

  11. Die Haftung aus diesem Vertrag wird, soweit zulässig, auf den dreifachen Törn- /

  12. Camppreis beschränkt. Schadensersatzansprüche, die über die Leistungen der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Schiffes hinausgehen, werden ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Heidelberg. Es gilt das deutsche Recht

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